Rundfunkbeitrag und IPTV: Welche Fernsehkosten bleiben wirklich?

IPTV und Rundfunkbeitrag: welche Fernsehkosten in Deutschland anfallen

Du überlegst, Live-Programme, Sportübertragungen, Filme und Serien künftig über ein einziges IPTV-Paket zu beziehen? Dann taucht fast immer dieselbe Frage auf: Was passiert mit dem Rundfunkbeitrag, sobald der Fernsehvertrag beim Kabel- oder Internetanbieter gekündigt ist? Manche haben dabei noch die GEZ-Zeit im Kopf, als Prüfer an der Haustür nach Empfangsgeräten fragten. Heute ist die Lage viel einfacher: Gezahlt wird für die Wohnung, ganz gleich, welche Geräte darin stehen und auf welchem Weg das Programm ankommt.

In diesem Ratgeber klären wir, wofür der Beitrag eigentlich gedacht ist, welche Posten dein Fernsehbudget tatsächlich ausmachen und was sich verschiebt, wenn du dein Angebot bei Streamingdienste zusammenfasst. Konkrete Summen lassen wir absichtlich weg, sowohl zum Beitrag als auch zu Preisen fremder Anbieter, weil sie sich mit der Zeit verändern. Die verbindlichen Angaben liefert die offizielle Website des Beitragsservice. Bitte versteh diesen Artikel nicht als rechtliche oder finanzielle Beratung.

Was ist der Rundfunkbeitrag überhaupt?

Mit dem Beitrag bezahlen die Haushalte in Deutschland den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Für den Einzug zuständig ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, und abgerechnet wird je Wohnung. Ob dort eine Person allein lebt oder eine fünfköpfige Familie, ob ein Fernseher vorhanden ist oder keiner: Das ändert nichts. Das alte Modell, bei dem einzelne Geräte angemeldet wurden und das viele als „GEZ“ in Erinnerung haben, wurde abgeschafft.

Mehr zu Geschichte und Regeln liefert der Wikipedia-Eintrag zum Rundfunkbeitrag. Für deine Haushaltskasse genügt ein Gedanke: Weder dein Fernseher noch dein Radio noch die Technik, über die Sender bei dir landen, beeinflussen die Höhe.

Beachte, dass sich alles hier auf Wohnungen in Deutschland bezieht. Andere Länder setzen auf eigene Systeme; dazu folgt weiter unten ein kurzer Hinweis.

Wohin das Geld aus dem Beitrag fließt

Bezahlt werden damit die öffentlich-rechtlichen Programme, also Das Erste und das ZDF, die Landesrundfunkanstalten mit WDR, NDR, BR, SWR oder MDR, Gemeinschaftsangebote wie arte und 3sat und schließlich das Deutschlandradio. Pro Wohnung fällt ein einziger Beitrag an, unabhängig von der Zahl der Bildschirme, und ein neu gekaufter Fernseher muss nirgendwo angemeldet werden. Keinen Einfluss auf den Beitrag haben deshalb:

  • Abos für Fernsehen oder IPTV, die du abschließt, wechselst oder beendest;
  • die Art des Empfangs, ob über Satellit, Kabel, DVB-T2, Glasfaser, IPTV oder Streaming;
  • wie viele Smartphones, Tablets, Laptops und Fernseher bei dir herumstehen;
  • wie viele Stunden am Tag du überhaupt fernsiehst.

RTL, SAT.1, ProSieben, VOX und die anderen Privatsender erhalten übrigens keinen Cent aus dem Beitrag, sie leben von Werbeeinnahmen. Das aktuelle Angebot von ARD und den Landesprogrammen kannst du in der ARD Mediathek durchstöbern.

Rundfunkbeitrag und IPTV laufen völlig getrennt

Dein IPTV-Paket und der Beitrag haben miteinander nichts zu tun. Beim IPTV schließt du mit einem frei gewählten Anbieter einen Vertrag, und der schickt dir die Programme übers Internet. Der Beitragsservice wiederum verlangt den Beitrag für die Wohnung, egal wie dort ferngesehen wird. Bei Streamingdienste bezahlst du ausschließlich dein Paket: Darin ist kein Rundfunkbeitrag versteckt, und an deiner Pflicht gegenüber dem Beitragsservice ändert sich nichts.

KostenpunktRechnungsstellerWas für KostenWo du es prüfst
InternetzugangDein ProviderSeparater VertragIn deinen Vertragsunterlagen
Fernsehpaket samt ReceiverDer Anbieter, zum Beispiel Telekom, Vodafone oder 1&1Separater Vertrag, häufig an Internet gekoppeltKündigungsfrist laut Vertrag
Abo für Streaming oder SportDie Plattform selbst oder dein ProviderZusätzliches AboIm Kundenkonto oder im Vertrag
IPTV-PaketEin Anbieter deiner WahlSeparater Vertrag mit frei wählbarer LaufzeitIn den Abo-Bedingungen
Öffentlich-rechtliche SenderDer BeitragsserviceBeitrag je Wohnung, ohne Bezug zu GerätenAuf der offiziellen Website des Beitragsservice

Für deine Rechnung ist vor allem die zweite Zeile spannend. Bekommst du Live-Programme, Sport, Filme und Serien künftig aus einem einzigen IPTV-Paket, lässt sich das bisherige Fernsehabo eventuell beenden; wann das möglich ist, verrät dir dein Vertrag. Auf den Internetanschluss kannst du dagegen nicht verzichten, weil IPTV genau über diese Leitung läuft. Der Rundfunkbeitrag bleibt in jedem Szenario unverändert stehen.

Fünf Irrtümer über Beitrag und Fernsehkosten

Wenn es um den Rundfunkbeitrag und das Geld fürs Fernsehen geht, kursieren erstaunlich viele Missverständnisse. Die häufigsten im Überblick:

  • „Wer keinen Fernseher hat, zahlt nichts.“ Leider nein. Maßgeblich ist die Wohnung, nicht die Ausstattung. Eine Befreiung oder Ermäßigung bekommst du nur in festgelegten Fällen, zum Beispiel bei bestimmten Sozialleistungen, und immer erst nach einem Antrag.
  • „Das IPTV-Abo deckt den Beitrag gleich mit ab.“ Auch das stimmt nicht. Ein IPTV-Paket ist ein gewöhnlicher Vertrag mit einem Anbieter. Bei Streamingdienste bezahlst du nur dein Paket, eine Rundfunkabgabe steckt darin nicht.
  • „Für den zweiten Fernseher im Schlafzimmer wird mehr fällig.“ Wie viele Bildschirme du nutzt, spielt keine Rolle. Ob du in mehreren Zimmern fernsehen kannst, ist allein eine Frage der Technik; wie das klappt, steht in IPTV Multiroom: TV in jedem Raum.
  • „Ohne Kabel kein Erstes und kein ZDF.“ Der Kabelanschluss ist bloß eine Möglichkeit unter mehreren. Das Erste, das ZDF und die Landesprogramme tauchen zum Beispiel auch in unserer Senderliste auf.
  • „Wer auf IPTV umsteigt, kann sich abmelden.“ Falsch, denn wie du empfängst, ist egal. Abmelden kannst du dich nur in besonderen Fällen, etwa wenn deine Wohnung wegfällt, weil du bei jemandem einziehst, der den Beitrag schon bezahlt.

Wie sich dein Fernsehbudget mit IPTV verändert

Durch einen Umstieg verschieben sich ausschließlich die Kosten, die du selbst für TV-Angebote trägst. Notier dir zuerst alle monatlichen Ausgaben fürs Fernsehen: Grundpaket, Receivermiete, Sportpaket und Streaming-Abos, die über deinen Provider abgerechnet werden. Diese Summe vergleichst du mit dem Preis eines einzigen IPTV-Pakets. Den Internetanschluss rechnest du nicht mit ein, wenn er sowieso bleibt, und den Rundfunkbeitrag genauso wenig, weil er sich nicht verändert.

Bei Streamingdienste gibt es ein einziges Paket in drei Laufzeiten: 19 € für einen Monat, 59 € für sechs Monate (umgerechnet etwa 9,83 € monatlich) und 79 € für zwölf Monate (etwa 6,58 € monatlich). Der Inhalt ist bei jeder Laufzeit derselbe: mehr als 48.000 Sender mit Live-TV und Sport plus über 275.000 Filme und Serien auf Abruf, in 4K, Full HD und HD. Alle Details findest du auf der Seite IPTV-Abo. Für den ersten Kauf eines neuen Abos gilt eine Geld-zurück-Garantie von 30 Tagen. Dein bisheriges Paket solltest du erst kündigen, wenn klar ist, dass deine Verbindung ausreicht; wie du das prüfst, erklärt Internetgeschwindigkeit für IPTV: So viel brauchst du für HD und 4K.

Bevor du dein TV-Abo beendest, nimm dir die Vertragsunterlagen in Ruhe vor. Bei Telekom, Vodafone oder 1&1 hängt Fernsehen häufig am Internettarif. Fällt nur der TV-Teil weg, kann der Anschluss allein teurer werden, etwa weil ein Bündelrabatt entfällt. Kläre deshalb vorher:

  • dass deine Internetverbindung ohne Unterbrechung weiterläuft, sonst gibt es auch kein IPTV;
  • wie lange die Mindestlaufzeit noch geht und welche Frist für die Kündigung gilt;
  • ob über den Provider gebuchte Sport- oder Streaming-Abos dabei automatisch enden;
  • welchen Preis der reine Internettarif ohne Rabatt hat;
  • ob du Receiver oder Box zurückgeben musst und auf welchem Weg.

Über deine Rechte bei Kündigung und Anbieterwechsel informiert die Verbraucherzentrale. Wer IPTV-Angebote vergleicht, sollte darauf achten, dass Preise und Konditionen eindeutig beschrieben sind. Eine ausführliche Checkliste bietet Bestes IPTV in Deutschland: woran du einen seriösen Anbieter erkennst.

Neue Wohnsituation: Paar, WG, Umzug, Zweitwohnsitz

Ob du mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammenziehst, in eine WG wechselst, zwei Wohnsitze hast oder eine Ferienwohnung besitzt: Gerade dann lohnt ein Blick auf den Beitrag, denn er ist an die Wohnung gebunden. Lebt ihr gemeinsam unter einem Dach, zahlt nur eine Person; die Bewohner einer WG teilen sich einen einzigen Beitrag. Für eine Nebenwohnung ist unter Umständen eine Befreiung auf Antrag möglich, sofern du für die Hauptwohnung bereits zahlst. Die verbindlichen Regeln nennt der Beitragsservice.

Wer zusammenzieht, hat oft auf einmal zwei Internet- und Fernsehverträge und eventuell auch zwei Beitragskonten. Legt gemeinsam fest, welcher Vertrag bleibt und wie ihr die Kosten aufteilt; der andere endet mit Ablauf der Frist, und das überzählige Beitragskonto meldet ihr ab. Beziehst du ein WG-Zimmer oder einen Platz im Wohnheim, frag nach, ob Internet in der Miete steckt und ob die Leitung fürs Streaming taugt. Für jeden Umzug gilt:

  • Heb E-Mails und Chatverläufe mit deinem Provider auf, damit du später belegen kannst, was vereinbart war.
  • Leg Kundennummer, Beitragsnummer und die jüngste Rechnung bereit.
  • Prüf frühzeitig, ob dein Anbieter an der neuen Adresse liefert, und teil die neue Anschrift auch dem Beitragsservice mit.

Du willst im Wohnmobil oder auf dem Campingplatz fernsehen? Dann hilft dir IPTV auf dem Campingplatz, im Wohnmobil und in der Ferienwohnung. Bei einem Umzug ins Ausland gibst du die Wohnung in Deutschland auf und meldest dich beim Beitragsservice ab. Rechne aber damit, dass dein neues Zuhause eine eigene Rundfunkgebühr kennt, wie zum Beispiel Österreich oder die Schweiz, und informier dich bei den offiziellen Stellen vor Ort. Möchtest du dort weiterhin deutsche Programme verfolgen, lies Deutsches Fernsehen im Ausland: ARD, ZDF und RTL überall empfangen.

Falsche Rechnungen und Phishing durchschauen

Kriminelle tarnen sich gern als Absender, der ohnehin massenhaft Post verschickt: als Internetanbieter, als Streamingplattform oder als Beitragsservice. Häufig kommen E-Mails oder SMS mit Drohungen wie Mahnung, Pfändung oder gesperrtem Konto und einem Link, über den du angeblich „sofort zahlen“ sollst. Wie es um dein Beitragskonto steht, erfährst du nur über die offizielle Website oder aus den Briefen, die du bisher erhalten hast. Bei allen übrigen Nachrichten helfen diese Grundsätze:

  • Bank- oder Kartendaten und PINs gibst du nie heraus, nur weil eine Nachricht danach fragt.
  • Gleich Absender, Betrag und Kundennummer mit einer echten Rechnung ab, die du schon hast.
  • Klick keine Links in Mails, SMS oder WhatsApp an, die dich zum „Nachzahlen“ oder „Bestätigen“ drängen; tipp die offizielle Adresse lieber selbst in den Browser.
  • Bei Zweifeln meldest du dich über die Kontaktdaten auf der echten Website, niemals über eine Nummer oder einen Link aus der verdächtigen Nachricht.

Das gilt für sämtliche Rechnungen, also auch für Fernsehen und Internet. Kommt dir eine Nachricht merkwürdig vor oder hast du schon gezahlt, findest du Rat bei der Polizeilichen Kriminalprävention; nach einer Überweisung meldest du dich umgehend bei deiner Bank. Wirkt eine Nachricht so, als käme sie von Streamingdienste, und hast du ein ungutes Gefühl dabei, frag unseren Support per WhatsApp oder im Live-Chat.

Fragen und Antworten

Ist der Rundfunkbeitrag fällig, wenn ich ausschließlich IPTV schaue?

Ja, es sei denn, für deine Wohnung gilt eine Befreiung. Entscheidend ist die Wohnung, nicht das Gerät und nicht der Empfangsweg. Kabel, Satellit, IPTV oder überhaupt kein Fernsehen: Am Beitrag ändert das nichts. Ob du befreit werden kannst, sagt dir der Beitragsservice.

Bezahle ich doppelt, wenn ich IPTV und ein TV-Abo habe?

Für ARD, ZDF und Co. nicht, denn der Beitrag wird je Wohnung nur einmal erhoben. Allerdings laufen dann zwei Abos nebeneinander, die sich bei vielen Sendern überschneiden. Schaust du das alte TV-Abo kaum noch, lohnt es sich vielleicht, es je nach Vertrag zu kündigen und alles in einem Paket zu bündeln.

Kann ich nur das TV-Paket kündigen und das Internet behalten?

Das entscheiden dein Provider und dein Vertrag. Bei einem Kombitarif fragst du nach, ob ein reiner Internetanschluss angeboten wird, was er kostet und welche Frist gilt. Auf Internet kannst du ohnehin nicht verzichten, weil IPTV vollständig darüber läuft.

An wen wende ich mich bei einer zweifelhaften Zahlungsaufforderung?

An die Polizei; Hinweise dazu stehen auf polizei-beratung.de. Lösch die Nachricht nicht, klick nichts darin an und ruf sofort deine Bank an, falls du schon überwiesen hast. Ob eine Forderung zum Rundfunkbeitrag echt ist, prüfst du nur über die offiziellen Kontaktwege des Beitragsservice.

Übernimmt Streamingdienste die Kündigung meines bisherigen TV-Abos?

Nein, die Kündigung erledigst du direkt bei deinem Anbieter. Wir bringen das Fernsehen über das Internet zu dir und unterstützen dich bei Abo, Geräten und Einrichtung, etwa von IPTV Smarters Pro oder TiviMate. Zu deinem Vertrag bei Telekom, Vodafone oder 1&1 kann dir nur der jeweilige Anbieter Auskunft geben, zum Beitrag nur der Beitragsservice.

Das Wichtigste in Kürze

Der Rundfunkbeitrag wird für jede Wohnung erhoben, ganz unabhängig von der Zahl der Bildschirme und vom Empfangsweg. Ein IPTV-Paket ersetzt ihn nicht und enthält ihn auch nicht. Über alle anderen Fernsehkosten bestimmst du selbst: Internet, TV-Abo, Receiver, Sport und Streaming. Wer Live-TV, Sport, Filme und Serien in einem IPTV-Paket zusammenfasst, verschiebt nur diesen Teil des Budgets. Lies vor jeder Kündigung deinen Vertrag, behalte deinen Internetanschluss und sei misstrauisch bei angeblichen Rechnungen.

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